Was Sie wissen sollten

Archivdatenträger dürfen wechseln

Obwohl weder Gesetze noch die GOBS bestimmte Techniken vorschreiben, hält sich im Markt hartnäckig die Mär, die Speicherung von Archivdaten auf unveränderbaren Datenträgern sei verpflichtend. Dies hat dazu geführt, dass sich insbesondere die optische Speicherung zu einer juristisch nicht begründbaren Pseudo-Technologieanforderung entwickelt hat. Dieser Trend wurde dadurch verstärkt, dass optischer Speichersysteme günstiger waren als Magnetplatten. Doch dieser Kostenvorteil ist schon lange weg geschmolzen. Immer mehr Anwender lagern daher ihre Archivsysteminhalte auf “herkömmlichen”, zentralen Magnetplatten-Speichersystemen und verstoßen damit gegen kein Gesetz. Schließlich meistern diese Unternehmen die GOBS-konforme Datenspeicherung für ihre Buchhaltungsdaten in der Regel unter Verwendung derselben Speichersysteme bereits seit Jahren.